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Der Herzog von Lüneburg und Celle als Landesherr war
Eigentümer des gesamten Grund und Bodens und absoluter Herrscher über
die gesetzgebende Gewalt.
Bauern, die einen Acker bestellen wollten, um sich
davon zu ernähren, wirtschafteten also auf fremdem Boden. Dafür mussten
sie einen Teil ihrer Ernte und teilweise auch ihres Einkommens in Geld an
die Herrschaft abgeben. Zusätzlich mussten sie Hand- und Spanndienste
leisten. Bei Kriegshandlungen wurden die wehrfähigen Männer auch zum
Wehrdienst berufen. Wollte ein Landwirt heiraten oder auch nur einen Baum
auf seinem Hof fällen, musste er zuerst seinen Lehnsherren um Erlaubnis
fragen und eine Gebühr entrichten. Beim Tode des Bauern musste der
Hofnachfolger das Lehen gegen eine entsprechende Gebühr neu erwerben. Der
Lehnsherr versprach dem Bauern dafür Schutz und Schild bei Not und
Gefahr.
Oberster Lehnsherr war der Herzog von Celle, der Lehen
an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adlige
vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der
Adelshierarchie unter dem Lehengeber standen. Am Ende dieser Kette standen
die Bauern, an denen sich die Adligen bereicherten.
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