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Eine wesentliche Rechtsfolge haben die drei Höfeklassen für die
Ableistung der Frondienste an ihre "Gutsherren". Bis zur
Bauernbefreiung hat der Hofbesitzer sein Anwesen ja in einer Art Erbpacht
besessen. Als Gegenleistung wird von dem Pächter erwartet, dass er
regelmäßig seine Abgaben liefert und außerdem den "Dienst"
verrichtet.
So lesen wir etwa 1750 über die Höfe der benachbarten Vogtei Basse
folgendes: "Ein jeder Meiermann ist schuldig, wöchentlich mit dem
Spann zu 4 Pferden einen Tag... zu dienen". Die Kötner aber leisten
2 Tage, die Brinksitzer 1 Tag Handdienst. Gleichzeitig ist hier die Rede
von Halbmeiern und Voll- bzw. Halbkötnern. Das bedeutet, dass der
Halbmeier nur mit 2 Pferden, der Halbkötner nur einen tag zu arbeiten
hat, aber der Brinksitzer jede 2. Woche roboten muss.
Nur ein paar Listen verzeichnen die Klasse der Unterprivilegierten, die
Häuslinge. Sie sitzen als Einhocker (Inhuckers) auf den Höfen, arbeiten
mit oder gehen als Hirten und Handwerker. Da sie weder Haus noch Land
besitzen, auch keine Dienste leisten, sind ihre Rechte eingeschränkt. Die
Behörde vertritt sie, wenn nötig: Deshalb geben sie an das Amt ein
Häuslingsschutzgeld - gewöhnlich 1 Taler im Jahr.
Die Höfeklassen sind weitgehend aus der Einteilung des
mittelalterlichen Ständestaates verständlich. Hieraus ergibt sich, dass
der Aufstieg von einer Gruppe zur anderen nur ausnahmsweise möglich
scheint. Wenn aber z.B. der Inhaber eines Vollmeierhofes schwer
verschuldet ist oder durch Seuchen sein gesamtes Vieh verliert steigt der
Meier dadurch zum Kötner oder Brinksitzer ab.
Ein Meier ist eben der Größere, während die anderen geringschätzig
als Kleine oder "Lüttje Lüe" bezeichnet werden. Der Meier
nimmt daher auch seine Frau aus einem anderen Meierhof und heiratet in
seinem Stand. Gibt es im eigenen Dorf keine passende Partie, so findet
sich eben im Nachbarort die richtige Ehefrau. Die standesgemäße
Aussteuer gehört sowieso dazu.
Für das alte Dorf hat diese starre Ordnung ihre Vorteile. Auf der
Strecke bleiben neben Besitzlosen die zweiten oder dritten Söhne, weil
die extensive Bewirtschaftung nicht zulässt, dass neue Höfe entstehen.
Mit deren Kühen, Schafen und Schweinen würde ja die begrenzte Weide im
wahrsten Sinne des Wortes übertrieben. Erst durch die vor 150 Jahren
begonnene Aufteilung von Heide und Weide gewöhnlich unter dem Namen
Verkoppelung erwähnt, wird für die benachteiligten eine neue
Möglichkeit geschaffen.
Die Vermessung, Zusammenlegung und Urbarmachung verschlingt viel Geld.
Daher sieht sich manch ein Besitzer gezwungen, ein Stück Land zu
verkaufen. Nun können die Häuslinge auch einen Acker erwerben und ein
Häuschen bauen. Zumeist am Rande des Dorfes oder gar mitten in der
Feldmark. Auf diese Weise entsteht die Gruppe der Bevölkerung, die
zumeist unter dem Namen von An- oder Abbauern erscheint. Im Rahmen der
Bauernbefreiung erhalten Meier, Kötner und Brinksitzer Hof und Länderei
gegen Zahlung einer Abstandssumme als Eigentum, und auch die Frondienste
werden beseitigt. Dann teilt man die bisherigen Allmenden unter sich auf.
In den meisten Dörfern gehen An- und Abbauern dabei leer aus, ebenso die
Häuslinge. Aber für viele ergibt sich neue Hoffnung, Land und Eigentum
jenseits des Ozeans irgendwo in den Weiten des amerikanischen
Mittelwestens zu erwerben. Die Woge der Auswanderung beginnt.
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