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- Betreffend
das Halten der Bullen und
- Jagtverpachtung
Nachdem sich die sämtlichen
Einwohner bis auf Gerberding, Löhrding und Vietge eingefunden welche
letzteren sich durch andere vertreten ließen, ward beschlossen, das
diejenigen welche 3 Bund und darunter
jeder ein Jahr die aber über 3 Bund 2 Jahr den Bullen zu halten hätten,
welchen Beschluß jedoch Möller Wilh Giesemann und Heinrich Giesemann
nicht beitraten. Der Antritt desselben ward durch Loos entschieden und
traf es sich, das Löhrding und Bütehorn den Anfang zu machen hätten.
Ferner ward
beschlossen, das zuvor eine Unterhandlung mit den Oberen Jagtdepartement
stattfinden solle, bevor zur weiteren Verpachtung geschritten wird.
Bütehorn
Nach Vollziehung des
Prodekolls erklährten sich
jedoch Wilh Giesemann und Heinrich Giesemann ihren Antrag zurück zunehmen
und dem Beschluß der Gemeinde beizutreten.
Bütehorn,
Goltermann,, Dettmers, Balsmeier
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