| Der frühere Lehrer H. Fr. Bruns hierselbst ist zum 1.
Oktober 1888 pensioniert und lebt seitdem bei seiner an einen Hauswirt
verheirateten Tochter in Thören, Parochie Winsen a/d Aller.
Durch das Ausschreiben der königl. Regierung vom 4. Oktober 1888 war
ich, Heinrich Fr.W. Schmieta, zum Lehrer in Elze ernannt. Am Montage, den
8. Okt. 88 stellte ich mich dem Kreisschulinspektor Herrn Superintendenten
Schwane in Burgwedel, sowie dem Lokalschulinspektor, Herrn Pastor
Billerbeck zu Brelingen, vor und begab mich danach in Begleitung meines
vaters nach Elze, um mir die Stelle anzusehen und die nötigen
Vorkehrungen zu meiner Überkunft nach Elze zu treffen. Nachdem meine
Sachen bis Hannover per Bahn transportiert waren, wurden sie am 19. Okt.
von der Schulgemeinde frei nach Elze geholt. Mit großer Dienstwilligkeit
kamen mir die Herren Schulvorsteher bei meiner Übersiedelung und ersten
Einrichtung entgegen. Am 22. Okt. wurde ich in Gegenwart der
Schulvorsteher und einiger sonstiger Gemeindeglieder vom
Lokalschulinspektor, Herrn Pastor Billerbeck, in den Schuldienst
eingewiesen. Von meiner Einführung mußte vorläufig noch abgesehen
werden, da meine Ernennung bei dem Herrn Kreisschulinspektor noch nicht
eingetroffen war.
Die volle Kost habe ich bei der Frau Wirtin Goltermann hierselbst für
300 M.
Am 4. Dez. 1888 wurde infolge der Beeidigung von 400 M (Gesetz vom 14.
Juni 1888) als Staatsbeitrag zur Aufhebung des Schulgeldes bezw.
Erleichterung der Schullasten ein neuer Dienstanschlag aufgestellt und an
die königliche Kirchenkommission eingereicht. Der Schulgeldsbetrag war
nach dem alten Anschlage 192 M - Pf, ist aber nach dem jetzigen
dreijährigen Durchschnitt 227M 20Pf. Wie mir nachher erst klar geworden
ist, ist der Mehrbetrag leider nicht mir, sondern der Gemeinde zugute
gerechnet - 35 M 20 Pf. So ist die Summe des neuen Anschlages derjenigen
des alten gleich geblieben. Die königl. Regierung hat aber den Anschlag
nicht genehmigt. In dem Anschlage vom 7. März 1889 ist der Mehrbetrag 35
M 20 Pf genehmigt.
Die öffentliche Einführung in den Kirchen- und Schuldienst ist am 2.
Ostertage in der Nachmittagskirche geschehen. Die Beeidigung ging am
Sonnabend vor Ostern, 20. April 1889, vor sich. Die Katechese wurde
gehalten über das Evangelium vom 2. Ostertage, die Jünger von Emmaus.
Die Tätigkeit und Obliegenheiten des Lehrers in Elze
als Kapellenküster
Die Thätigkeit des Kapellen Küsters ist eine zweifache
bezw. dreifache: er muß läuten, d. h. die Betglocke schlagen, den
Lesegottesdienst halten und die Leichen zum Orte hinaus singen. Dies
letzte ist aber ein freiwilliger Dienst.
Das Läuten hier im Ort ist ein Gut, welches ehedem einem
Herrn von Stechinelli gehörte. Einer aus der Reihe der Besitzer hat eine
kapelle mit einem Glockenturm gebaut, beide wurden daher auch in früheren
Zeiten vom Gute erhalten. Jetzt ist die Gemeinde Elze verpflichtet, für
Kapelle und Turm zu sorgen. Aus der Zeit der ersten Stechinelli rührt nun
das Läuten her. - Die meisten Bewohner von Elze waren dazumal mit Hand-
und Spanndiensten dem Gute verpflichtet. Sobald als es läutete, mußten
sie mit der Arbeit beginnen. Im Sommer geschah das schlag 6 Uhr, im Winter
Schlag 8 Uhr. Das Ende der Arbeit wurde ebenfalls durch das Läuten
angezeigt, im Sommer hörte man Schlag 6 auf und im Winter Schlag 4 oder
1/2 5. Mittags war eine Pause von einer Stunde, dieselbe wurde aber nicht
durch Läuten bemerkbar gemacht, daher ist es auch jetzt, daß nur morgens
und abends, nicht aber auch am Mittag geläutet wird. Die Bezeichnung
"Betglockenschlagen" ist also in Elze nicht zutreffend. -
Früher wurde der Lehrer vom Gutsherrn besonders für das pünktliche
Schlagen der Glocke verantwortlich gemacht. Da jetzt die Spann- und
Handdienste abgelöst sind, so hat das Läuten jetzt den Zweck, die Kinder
zur Schule zu rufen. Es geschieht etwa eine Viertelstunde vor Beginn des
Vormittagsunterrichts. Am Nachmittag fällt das Läuten weg. - Das
"Betglockenschlagen" ist ein Läuten, es geschieht in drei
"Schuren". Die ganze Geschichte geschieht in etwa 3 bis 5
Minuten. Auch am Sonntage soll morgens und abends geläutet werden!!
Eine andere Obliegenheit des Kapellenküsters ist das
Halten des Lesegottesdienstes. Derselbe beginnt im Sommerhalbjahre am
zweiten Pfingsttage und dauert etwa bis Michaelis. Im Winter muß man am
ersten Montage nach Neujahr anfangen; diese Leseperiode währt ungefähr
bis Ostern. Den Endpunkt bilden beide Male die Abendmahlsgottesdienste,
die der Pastor in Brelingen um Michaelis und Ostern hier in der Kapelle
abzuhalten hat. Der letzte Lesegottesdienst vor diesen Abendmahlsfeiern
fällt aus. Der Lesegottesdienst beginnt im Sommer am Sonntag - Nachmittag
um 2 Uhr. Um 1/2 2 und um 2 wird geläutet (vom Lehrer!). Nach dem letzten
Läuten gehts sogleich in die Kapelle. Der Lehrer stellt sich dann gleich
vors Lesepult und betet ein Vaterunser für sich, dann schlägt er
sämtliche Bücher auf: Gesangbuch, Predigtbuch und Choralbuch. Ist so
alles vorbereitet, dann singt er mit mächtiger Stimme den ersten Ton, der
muß lange gehalten werden, weil die Läute alle ganz gemächlich nach
einander einsetzen. Den ersten Ton einer Reihe muß man laut und kräftig
einsetzen, weil sonst leider ein Umwerfen möglich ist. Wenn der Gesang
beendet ist, dann folgt das Vorlesen des Textes und der Predigt, darauf
ein Vater Unser, dann der Segen und zuletzt das Ausgangslied. - Es ist von
je her so gewesen, daß abwechselnd die Knaben und Mädchen sämtlich
kommen müssen, ferner kommen die Kinder, die vormittags zum
Hauptgottesdienst in Brelingen gewesen sind.
Im Winter wird, wie schon bemerkt, in der Schule gelesen,
und zwar am Montage. Die Stunde, die dann von 10 - 11 ausfallen muß, wird
am Mittwoch von 11 - 12 nachgeholt. Das Läuten geschieht im Winter um 10
und 1/2 11 Uhr. Das Lesepult wird aus der Kapelle in die Schule geholt und
vors Katheder gestellt. Während der Woche steht es draußen im Gange. Der
Verlauf des Gottesdienstes ist genauso, als in der Kapelle. Im Winter
müssen sämtliche Kinder der Ober- und Mittelstufe am Gottesdienst
teilnehmen. Die Dritte, aber freiwillige Beschäftigung des Küsters ist
das Hinaussingen der Leichen aus dem Orte. Sobald jemand gestorben ist,
wird der Tote vorschriftsmäßig dem Küster angemeldet. Dann muß der
Küster oder sein Stellvertreter läuten. Nun wird das Läuten aber zur
Kunst. Es wird in drei Touren geläutet; dabei müssen aber jedesmal 3+3
"vorgeklippt" werden. Beim Vorschlagen ist nach jedem dritten
Schlag eine kleine Pause. Wenn das "Vorklippen" gelingen soll,
so muß man den Strang anziehen, daß also die Glocke etwas schräg
hängt; alle Schläge werden an derselben Seite geklippt! Das Läuten mit
dem Vorschlagen dazert etwa 20 Minuten bis zu einer halben Stunde. Bei
Kindern wird auch in drei Zügen geläutet,es werden dann aber nur
jedesmal 2+3 Schläge "vorgeklippt".
Am Beerdigungstage geht der Lehrer mit den Kindern die
singen sollen, ins Totenhaus. Beim Sarg wird erst ein stilles Gebet
gesprochen, dann giebts zur Stärkung etliche Tassen schwarzen Kaffee.
Darauf folgt die eigentliche Feier, diese gliedert sich in folgende
Stücke: 1. Singen Christus der ist mein Leben p.p. 2. Bibelstück (Es
kann eine Erläuterung angeschlossen werden) 3. Singen die beiden letzten
Verse von: Alle Menschen m. St. (4. Aufladen des Sarges und Hinausgehen
vor den Leichenwagen) 5. Das Singen vor dem Wagen. Jesus meine Zuversicht.
Das Vorstehende bezieht sich auf die Feier bei erwachsenen Personen. Bei
Kindern wird zuerst ein anderer passender Gesang gesungen. Die übrigen
Gesänge werden im weiteren Verlaufe auch hier genommen. - Beim Aufladen
geht der letzte Knabe fort, um dem Läuter Nachricht zuzubringen. Das
Geläut dauert dann so lange, bis die Leiche aus dem Ort heraus ist. Das
Läuten muß der Lehrer besorgen, gewöhnlich tuts der Nachbar (Kohne).
Die s. g. kleinen Leute bezahlen fürs Läuten 50 Pf. Für das Singen ist
die Taxe 3 M. Auch muß der Lehrer ein Personal aufstellen. Dasselbe wird
im Totenhause vor dem Singen abgegeben, die Leute besorgen es dann weiter
an den Prediger.
Am 1. Oktober 1891 ist der bisherige Lehrer Heinrich
Schmieta zum Lehrer an die Heiligengeist Schule in Lüneburg von hier
versetzt. Er hat hier 3 Jahre gewirkt. |