Als statt des wegen Alters und Schwachheit zu
Fortführung seines Dienstes unfähigen bisherigen Feuergeschwornen zu Elze "Hans
Cord Alpers", zum neuen Feuergeschwornen für die gedachte Dorfschaft
Johann Jürgen Kohne
in Vorschlag gebracht und Amts wegen tüchtig gefunden war, so wurde
derselbe heute nach vorgängiger Meineidsverwarnung dahin eidlich verpflichtet,
daß er, soviel in seinem Vermögen stehe, dahin sehen wolle, daß unter
Göttlichem Beystande, alle Feuersgefahr verhütet, und Alles, was dazu einigen Anlass
geben könne, vermieden und abgestellt werden möge, zu welchem Ende, er nicht nur über
die vorhandenen Feuergeräthschaften, als Leitern Hacken, Eimer und dergleichen gehörige
Aufsicht führen, daß solche in gutem Stande und in gebührender Anzahl vorhanden und
erhalten, sondern auch alle Häuser in dem Dorfe wenigstens alle Vierteljahr einmal genau
visitieren und zusehen wolle, ob Feuerfächer, Feuerrahmen, Feuerheerde und Backöfen also
beschaffen, daß dadurch keine Feuersgefahr zu besorgen, ob bey den Bauern,
Branndtweinbrennern oder Schmieden, falls dergleichen vorhanden, die Brandmauern und Feuer
Essen im gehörigen Stande; ob in jedem Hause ein Feuerstulpen und ob in jedem Hause eine
untadelhafte Stalleuchte befindlich, ob Holz vor dem Ofen oder gar in dessen Rauchloche
getrocknet werde; ob die Asche weit genug von den Häusern und Gebäuden, auch nicht auf
den Mist geschüttet werde; da er dann die hieran und sonst betroffenen Mängel sofort dem
hiesigen Amte anzeigen im übrigen aber sich also verhalten wolle, wie es einem ehrlichen
und aufrichtigen Feueraufseher wohl anstehe und gebühre.
So wahr ihm Gott helfen möge
und sein heiliges Wort
und
ist demselben gegenwärtiges Protocoll zu seiner Legitimation und bessern
Nachachtung in beglaubigter Form ausgefertigt
ut cupra
in Fidem
(Siegel
Amt Bissendorf)
Mühlenfeldt |